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Betreuung durch qualifiziertes Personal

Im Seniorenwohnheim Stadtwald sind alle Sparten der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe angestellt. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist das Non plus ultra in der Versorgung von Menschen mit gesundheitlichen oder psychosozialen Beeinträchtigungen.

1. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP)

Als Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger:in tragen Sie die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen. Ihre Pflegeexpertise wird in folgenden Bereichen eingebracht:

  • Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit
  • Unterstützung des Heilungsprozesses
  • Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung
  • Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität

Der Kompetenzbereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (Diplomierte/r Gesundheits- und KrankenpflegerIn) umfasst

  • pflegerische Kernkompetenzen
  • Kompetenzen bei Notfällen 
  • Kompetenzen bei medizinischer Diagnostik und Therapie nach ärztlicher Anordnung
  • Weiterverordnung von Medizinprodukten  
  • Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam
  • Spezialisierungen 

2. Pflegefachassistent:in (PFA)

Der Verantwortungsbereich der Pflegefachassistent:innen baut auf dem der Pflegeassistenz auf und führt zu einer weiterführenden Qualifikation innerhalb der Pflegeberufe. Mit dieser aufbauenden, vertiefenden und erweiternden Qualifikation eröffnen sich – aufgrund des fundierten Fachwissens über die Pflegeassistenz hinaus – umfassende Möglichkeiten in der Mitwirkung an und Durchführung von übertragenen Pflegemaßnahmen. Im Rahmen der Ausbildung erfolgt eine fachliche Vertiefung z. B. in pflegerischen Bereichen wie in der Pflege von:

  • akuterkrankten Menschen im Krankenhaus
  • chronisch kranken Menschen
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Menschen im häuslichen Umfeld
  • Menschen im Pflegeheim und
  • in der Pflege von Kindern

Tätigkeitsbereiche § 83a GuKG

Die eigenverantwortliche Durchführung der Ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärzten übertragenen Aufgaben der Pflegeassistenz gemäß §83 Abs. 2 und 4,

  • das Handeln in Notfällen gemäß §83 Abs. 3
  • die eigenverantwortliche Durchführung der Ihnen von Ärzten übertragenen weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie gemäß Abs. 2
  • die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe
  • Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie gemäß Abs. 1 Z 3 sind: Durchführung standardisierter diagnostischer Programme, wie EKG, EEG, BIA, Lungenfunktionstest
  • Legen und Entfernen von transnasalen und transoralen Magensonden
  • Setzen und Entfernen von transurethralen Kathetern bei der Frau, ausgenommen bei Kindern
  • Ab- und Anschluss laufender Infusionen, ausgenommen Zytostatika
  • Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen, bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen und Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben
  • Anlegen von Miedern, Orthesen und elektrisch betriebenen Bewegungsschienen nach vorgegebener Einstellung
 

3. Pflegeassisten:in (PA)

Als Pflegeassistent:in unterstützen Sie insbesondere diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie ÄrztInnen in ihrer täglichen Arbeit.

Tätigkeitsbereiche

  • Mitwirkung beim Pflegeassessment
  • Beobachtung des Gesundheitszustands
  • Durchführung der ihnen entsprechend ihrem Qualifikationsprofil von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen 
  • Information, Kommunikation und Begleitung
  • Mitwirkung an der praktischen Ausbildung in der Pflegeassistenz
 

4. Fach-Sozialbetreuer:in Altenarbeit (F-SOB A)

Umfassende Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, insbesondere

  • alle Tätigkeiten des PA
  • präventive, unterstützende, aktivierende, reaktivierende, beratende, organisatorische und administrative Maßnahmen zur täglichen Lebensbewältigung
  • Eingehen auf körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen
  • Hilfe zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter
  • individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter
  • Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen
  • Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen, Laienhelfern und Laienhelferinnen
  • Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen
  • Umfasst die Pflegeassistenzausbildung

5. Heimhelfer:in (HH)

Heimhelfer:innen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen, deren sozialem Umfeld und allen weiteren Bezugspersonen. Sie unterstützen Menschen im Alter bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens, im Sinne der Selbständigkeit bzw. der Hilfe zur Selbsthilfe. Diese Tätigkeit schließt die Unterstützung bei der Basisversorgung unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe mit ein.    

  • lernen in ihrer Ausbildung, alte Menschen in Einrichtungen der Altenarbeit aber auch in ihrem gewohnten Umfeld zu Hause zu unterstützen
  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Sorge für Sauberkeit und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung des Klienten)
  • Beheizung der Wohnung, Beschaffung des Brennmaterials
  • Unterstützung bei Besorgungen außerhalb des Wohnbereiches, wie Einkauf, Post, Behörden, Apotheken
  • Unterstützung in der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten
  • Anregung von Beschäftigung Förderung von Kontakten im sozialen Umfeld
  • Hygienische Maßnahmen, wie Wäschegebarung
  • Beobachtung des Allgemeinzustandes und rechtzeitiges Herbeiholen von Unterstützung durch andere Berufsgruppen
  • Unterstützung bei der Basisversorgung einschließlich Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln gem. GuKG             

6. Physiotherapeut:in (PT)

Physiotherapie ist die Arbeit mit Bewegung und umfasst physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie begleitende Maßnahmen der physikalischen Therapie.

Tätigkeitsbereiche nach MTB-Gesetz BGBI Nr. 460/1992

Der physiotherapeutische Dienst umfasst die eigenverantwortliche Anwendung aller physiotherapeutischen Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung im intra- und extramuralen Bereich, unter besonderer Berücksichtigung funktioneller Zusammenhänge auf den Gebieten der Gesundheitserziehung, Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation.

Hierzu gehören insbesondere:

  • mechanotherapeutische Maßnahmen, wie alle Arten von Bewegungstherapie, Perzeption, manuelle Therapie der Gelenke
  • Atemtherapie
  • alle Arten von Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen
  • Ultraschalltherapie, weiters alle elektro-, thermo-, photo-, hydro- und balneotherapeutischen Maßnahmen
  • berufsspezifische Befundungsverfahren und die Mitwirkung bei elektrodiagnostischen Untersuchungen

Weiters umfasst er ohne ärztliche Anordnung die Beratung und Erziehung Gesunder in den genannten Gebieten.