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Pflegezentrum

Daheim im Senior:innenwohnheim Stadtwald. Foto: 360studios.at

Das Senior:innenwohnheim Stadtwald feiert im Jahr 2022 sein 45-jähriges Bestehen und wird dem Magistrat St. Pölten als Rechtsträger zugeordnet.

Als eine Besonderheit sei hier angeführt, dass es eines der wenigen Häuser ohne Zuordnung in eine größere Trägerschaft in der niederösterreichischen geriatrischen Pflege- und Betreuungslandschaft ist. Jedoch sehen es die handelnden Akteure der Stadt St. Pölten, unter Leitung des Herrn Bürgermeisters Mag. Matthias Stadler, unter vielen anderen als ihren Auftrag, die Versorgung für ihre Senior:innen sicherzustellen.

Leistungsangebot

Langzeitpflege

Im Leistungsbereich Langzeitpflege werden Pflegebedürftige dauerhaft stationär umsorgt und gepflegt. Medizinisches Fachpersonal ist rund um die Uhr verfügbar. Unsere Bewohner:innen erhalten so eine maßgeschneiderte und umfassende Betreuung und Pflege, insbesondere bei erhöhtem Pflegebedarf oder einer demenziellen Erkrankung.

Eine gute Langzeitpflege sollte grundsätzlich auf den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten des zu Betreuenden ausgelegt sein. Dies bedeutet eine aktivierende Pflege so weit als möglich. Diese wird an die persönlichen Ressourcen angepasst und bietet so individuelle Förderung und Unterstützung bei allen Alltagsaktivitäten wie Körperpflege, Anziehen und Essen. Medizinische Betreuung hat in der Langzeitpflege ebenfalls einen wichtigen Stellenwert. Um die medizinische Versorgung sicherstellen zu können, werden die Visiten durch die eigenen bzw. gewünschten Hausärzte im Haus durchgeführt. Unsere Hausapotheke versorgt und beliefert uns mit individuellen Medikamenten und apothekenpflichtigen Produkten. Ähnlich funktioniert der Bereich der Medizinprodukte, wie Verbandsmaterialien und Rollstühle. Hier werden wir von den Bandagisten der Stadt und Zulieferern rasch und sicher versorgt.

Um die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen in der Langzeitpflege zu fördern wenden wir folgende Therapieformen an:

  • ganzheitliche pflegetherapeutische Behandlung unter Verwendung des Bobath-Konzept, Kinästhetik, Aromapflege, Validation, Basaler Stimulation usw. 
  • Beschäftigungstherapie durch die Senior:innenbetreuung mit Gedächtnistraining, Mobilisation jeglicher Art, Spaziergängen, Spielen oder diversen Freizeitaktivitäten
  • Physiotherapie
  • Logopädie, zum Beispiel zur Wiedererlangung der Sprechfähigkeit nach einem Schlaganfall, durch externe Dienste

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege oder Überleitungspflege, ist eine zwischen einer Woche und maximal ca. zwei Monaten begrenzte Pflege von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen, vor allem im teilstationären Bereich. Der Grund dafür kann sein, dass pflegende Angehörige aufgrund von beispielsweise Urlaub oder Krankheit die Pflege und Betreuung zu Hause unterbrechen müssen, oder aber ältere Personen nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht in der gesundheitlichen Lage sind, in ihren Wohnbereich zurück zu kehren und daher einer Überbrückung in einem Senior:innen- oder Pflegeheim bedürfen.

Seit der letzten Novelle des Bundespflegegeldgesetzes ist auch eine Ersatzpflege bei gleichzeitigem Verbleib im häuslichen Bereich möglich. Ebenso wurde der Kreis der anspruchsberechtigen Personen erweitert.

Das Verständnis von Kurzzeitpflege, die Regelungen, sowie die Art und Höhe der Finanzierungszuschüsse dafür sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Niederösterreich

In bewilligten stationären Pflegeeinrichtungen können pflegebedürftige Menschen bis einschließlich Pflegegeldstufe 7 Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Kurzzeitpflege wird der pflegebedürftige Mensch tagsüber und während der Nachtzeit in der Kurzzeitpflege erbringenden Einrichtung versorgt, aktivierend betreut und gepflegt.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des pflegebedürftigen Menschen in Niederösterreich
  • der Bezug von Pflegegeld
  • maximale Aufenthaltsdauer in der Kurzzeitpflegeeinrichtung von bis zu 6 Wochen pro Jahr

Eigenleistung des Hilfe Suchenden

Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege muss der Hilfe Suchende aus seinem Einkommen 1/30 von 80 % seines monatlichen Einkommens, sowie 1/30 von 100 % des Pflegegeldes als Kostenbeitrag für jeden Tag  bezahlen.

Unter Einkommen ist das monatliche Nettoeinkommen zu verstehen. Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung (wie z.B. Rente, Pension, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft etc.).

Nicht zum Einkommen zählen Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen und Wohnbeihilfen.

Darüber hinaus besteht keine weitere Kostenersatzpflicht des Hilfe Suchenden bzw. seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen.

Tarife

Die verrechenbaren Kosten der Kurzzeitpflege orientieren sich an den in der NÖ Pflegeheim Verordnung für die NÖ Pflegeheime festgelegten Tarifen. Die Tarife werden jährlich angepasst.

Abwicklung und Verrechnung

Die Kurzzeitpflege erbringende Einrichtung berechnet und hebt vom Hilfe Suchenden den Kostenbeitrag ein. Für die Berechnung des Kostenbeitrages hat der Hilfe Suchende gegenüber der Einrichtung das Einkommen nachzuweisen.  

Bei Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist von der Pflegeeinrichtung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein ausgefüllter Antrag des Hilfe Suchenden auf „Zuschuss zur Kurzzeitpflege" zu übermitteln. Diesem Antrag sind die entsprechenden Nachweise, insbesondere für den Einkommensbezug in Kopie anzuschließen.

Durch die Bezirksverwaltungsbehörde wird die Zuschussleistung aus Sozialhilfemitteln im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erbracht. Auf diese Zuschussleistung besteht kein Rechtsanspruch.

Notwendige Unterlagen:

Diese Unterlagen (jeweils in Kopie) benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Einkommensnachweise der pflegebedürftigen Person (z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate)

Betreubares Wohnen